Unsere AGB

Die folgenden AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte von Léa & Mihnea Zier (nachfolgend als „Designer/ Designerin“ bezeichnet) mit deren Vertragspartnern (nachfolgend als „Kunde“ und „Auftraggeber“ bezeichnet).
 Stand 01/2026

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Kunde beauftragt den/die Designer/in mit der Entwicklung und Erstellung grafischer Arbeiten, Fotografien, Illustrationen oder Texten (nachfolgend „Design-Arbeiten“). Alle Aufträge sind Urheberwerkverträge. Vertragsinhalt ist die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen in dem im Kostenvoranschlag definierten Umfang.

(2) Der/die Designer/in entwickelt die beauftragten Design-Arbeiten einschließlich zwei Korrekturstufen. Weitere Korrekturphasen oder die Erstellung digitaler Druckvorlagen sind nur geschuldet, sofern sie ausdrücklich im Kostenvoranschlag aufgeführt sind.

(3) Im Rahmen des Auftrags besteht für den/die Designer/in Gestaltungsfreiheit.

§ 2 Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem/der Designer/in alle für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Informationen und Vorlagen rechtzeitig zur Verfügung. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.

(2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. verspätete Lieferung von Inhalten oder Feedback), so kann der/die Designer/in eine angemessene Erhöhung der Vergütung für den Mehraufwand verlangen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

§ 3 Abnahme und Leistungsänderungen

(1) Die Abnahme erfolgt bei Übergabe der Design-Arbeiten. Sie darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern die Arbeit den handwerklichen Anforderungen und den Vorgaben entspricht.

(2) Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder zusätzliche Entwürfe, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, wird dieser Mehraufwand separat vergütet. Der/die Designer/in informiert den Kunden vorab über die entstehenden Kosten.

§ 4 Vergütung, Meilensteine und Nebenkosten

(1) Für alle Design-Arbeiten ist die im Kostenvoranschlag vereinbarte Vergütung zu zahlen.

(2) Die Vergütung ist in Teilbeträgen (Meilensteinen) zu entrichten:

  • Anzahlung: 20 % der Gesamtvergütung sind mit Vertragsschluss fällig. Der/die Designer/in kann den Beginn der Tätigkeit vom Eingang dieser Zahlung abhängig machen.

  • Zwischenschritte: Für jeden weiteren vereinbarten Projektabschnitt (Meilenstein) werden jeweils weitere 20 % der Gesamtvergütung in Rechnung gestellt.

  • Schlusszahlung: Die verbleibende Restsumme ist nach Fertigstellung und Übergabe der Design-Arbeiten sofort und ohne Abzug fällig.

Der/die Designer/in ist berechtigt, die Arbeit am jeweils nächsten Projektschritt erst nach Erhalt der vorangegangenen Teilzahlung aufzunehmen.

(3) Nebenkosten: Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für die Erstellung von Modellen, Fotos, Reisen sowie Lizenzen für Stockmedien (Bilder, Videos) oder Schrifttypen (Fonts) sind vom Kunden zu erstatten, sofern sie nicht ausdrücklich als Inklusivleistung im Angebot aufgeführt sind.

(4) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine eventuell anfallende Künstlersozialabgabe (KSK) ist vom Kunden zusätzlich zu entrichten und nicht im Honorar enthalten.

§ 5 Nutzungsrechte und Quelldateien

(1) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Gesamtvergütung auf den Kunden über.

(2) Der/die Designer/in ist nicht verpflichtet, die für das Projekt erstellten Quelldateien (z.B. offene InDesign- oder PSD-Dateien) an den Kunden herauszugeben oder über den Projektzeitraum hinaus zu archivieren, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Der/die Designer/in darf die entwickelten Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien (z. B. Portfolio, Website, Social Media) verwenden.

§ 6 Kündigung

(1) Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig (§ 648 BGB), ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, kann der/die Designer/in als pauschale Vergütung 20 % der vereinbarten Gesamtvergütung verlangen, sofern die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung bereits begonnen, sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(2) Bei Kündigung aus wichtigem Grund werden die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig abgerechnet.

§ 7 Haftung

(1) Der/die Designer/in haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für die wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe übernimmt der/die Designer/in keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Design-Arbeiten eigenständig zu prüfen.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. (3) Erfüllungsort ist der Sitz des Designers/der Designerin. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf.

 

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