Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte von Léa & Mihnea Zier (nachfolgend als „Designer“ bezeichnet) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet). Stand: 01/2026
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Kunde beauftragt die Designer mit der Entwicklung und Erstellung grafischer Arbeiten, Fotografien, Illustrationen oder Texten (nachfolgend „Design-Arbeiten“). Alle Aufträge sind Urheberwerkverträge. Vertragsinhalt ist die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen in dem im Kostenvoranschlag definierten Umfang.
(2) Die Designer entwickeln die beauftragten Design-Arbeiten einschließlich zwei Korrekturschleifen innerhalb des vereinbarten gestalterischen Rahmens. Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Übermittlung aller Änderungswünsche durch den Kunden in einer Nachricht (z. B. per E-Mail) und deren anschließende Umsetzung durch die Designer. Darüber hinausgehende Korrekturschleifen sowie nachträgliche, grundlegende Konzeptänderungen werden auf Basis des tatsächlichen Aufwands mit einem Stundensatz von 100,00 EUR (zzgl. gesetzlicher MwSt.) gesondert in Rechnung gestellt. Weitere Phasen oder die Erstellung digitaler Druckvorlagen sind nur geschuldet, sofern sie ausdrücklich im Angebot/Kostenvoranschlag aufgeführt sind oder separat beauftragt werden.
(3) Im Rahmen des Auftrags besteht für die Designer Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
§ 2 Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt den Designern alle für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Informationen und Vorlagen (z. B. Texte, Bilder, Logos) rechtzeitig und in digitaler Form zur Verfügung. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. verspätete Lieferung von Inhalten, verzögertes Feedback oder Freigaben), so sind die Designer berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand auf Basis des in § 1 Abs. 2 vereinbarten Stundensatzes in Rechnung zu stellen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Abnahme und Leistungsänderungen
(1) Die Abnahme erfolgt nach Übergabe der Design-Arbeiten bzw. nach Präsentation der finalen Entwürfe und hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Sie darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern die Arbeit den handwerklichen Anforderungen und den Vorgaben des Briefings entspricht. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als abgenommen.
(2) Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder zusätzliche Entwürfe, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, oder weitere Korrekturschleifen gemäß § 1 Abs. 2, wird dieser Mehraufwand auf Basis des Stundensatzes von 100,00 EUR (zzgl. gesetzlicher MwSt.) separat vergütet. Die Designer informieren den Kunden vorab, sobald eine Anfrage diesen Rahmen überschreitet.
§ 4 Vergütung, Meilensteine und Nebenkosten
(1) Für alle Design-Arbeiten ist die im Kostenvoranschlag vereinbarte Vergütung zu zahlen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung in folgenden Teilbeträgen (Meilensteinen) zu entrichten:
– Anzahlung: 30 % der Gesamtvergütung sind mit Vertragsschluss fällig. Die Designer können den Beginn der Tätigkeit vom Eingang dieser Zahlung abhängig machen.
– Zwischenschritte: Für jeden weiteren vereinbarten Projektabschnitt (Meilenstein) werden jeweils weitere 20 % der Gesamtvergütung in Rechnung gestellt.
– Schlusszahlung: Die verbleibende Restsumme ist nach Fertigstellung und Übergabe der Design-Arbeiten sofort und ohne Abzug fällig.
Die Designer sind berechtigt, die Arbeit am jeweils nächsten Projektschritt erst nach Erhalt der vorangegangenen Teilzahlung aufzunehmen.
(3) Nebenkosten: Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für die Erstellung von Modellen, Fotos, Reisen sowie Lizenzen für Stockmedien (Bilder, Videos) oder Schrifttypen (Fonts) sind vom Kunden zu erstatten, sofern sie nicht ausdrücklich als Inklusivleistung im Angebot aufgeführt sind.
(4) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine eventuell anfallende Künstlersozialabgabe (KSK) ist vom Kunden zusätzlich zu entrichten und nicht im Honorar enthalten.
§ 5 Nutzungsrechte und Quelldateien
(1) Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Gesamtvergütung auf den Kunden über. Eine vorherige Nutzung der Entwürfe ist nicht gestattet.
(2) Die Designer sind nicht verpflichtet, die für das Projekt erstellten Quelldateien (z. B. offene InDesign-, Illustrator- oder PSD-Dateien) an den Kunden herauszugeben oder über den Projektzeitraum hinaus zu archivieren, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet wurde.
(3) Die Designer dürfen die entwickelten Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien (z. B. Portfolio, Website, Social Media) verwenden und den Kunden als Referenz nennen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen.
§ 6 Kündigung
(1) Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt (§ 648 BGB), können die Designer als pauschale Vergütung 20 % der vereinbarten Gesamtvergütung verlangen, sofern die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung bereits begonnen, sind die bereits erbrachten Leistungen nach Aufwand bzw. Meilenstein abzurechnen, mindestens jedoch 50 % der Gesamtvergütung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass den Designern kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Bei Kündigung aus wichtigem Grund werden die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig abgerechnet.
§ 7 Haftung
(1) Die Designer haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht / Kardinalpflicht), ist die Haftung der Designer auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für die wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und Arbeiten übernehmen die Designer keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Design-Arbeiten eigenständig und auf eigene Kosten zu prüfen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Vergütung und Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz der Designer. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.